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Auto Fahrzeug Schaden KFZ Gutachten

Als unabhängiges und freies Sachverständigenbüro für Kfz-Schäden und Kfz-Bewertungen sind wir der richtige Ansprechpartner für Schäden an allen Fahrzeugen.

UNFALL GEHABT?

WIR HELFEN WEITER!

DEIN KFZ-GUTACHTER

Waqar Yousaf

(B. ENG)

absolviertes Maschinenbau-Studium mit Schwerpunkt Fahrzeugtechnik

Entwicklungsingenieur für namhaften deutschen Automobilhersteller

Projekterfahrung in Bereich Karosserie, Fahrwerk, Antriebsstrang, uvm. 

Projektleiter für Ingenieure in diverse Themenbereiche

Weiterbildung zum KFZ-Sachverständigen

bereits Dutzenden Kunden in Belangen bezüglich Unfallschäden, Fahrzeugbewertungen und vieles mehr geholfen

Auto Fahrzeug KFZ Gutachter

ZUVERLÄSSIG UND PROFESSIONELL

Unsere Dienstleistungen

Damit Du bei der Regulierung des Schadens keine Nachteile hast, bieten wir Dir ein Schadengutachten oder Unfallgutachten.

Unfallgutachten

Kostenvoranschläge und Kurzgutachten sind leichter anzufertigen und kostengünstiger, sind aber nicht so umfangreich, wie das KFZ-Unfallgutachten.

Kostenvoranschlag & Kurzgutachten

Wir ermitteln den tatsächlichen Wert Deines Fahrzeugs, den Du beispielsweise für den Verkauf Deines Fahrzeuges benötigst. 

Fahrzeugbewertung

Eine Reparaturbestätigung dient gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur.

Reparaturbestätigung

Oldtimer und Youngtimer sind mittlerweile richtige Geldanlagen, deswegen helfen wir Dir bei der Ermittlung des Wertes Deiner Fahrzeuge.

Oldtimergutachten

Wir bieten Dir persönlichen und kostenlose Beratung durch einen unabhängig KFZ-Sachverständiger.

24/7 Service & Beratung

FAQ / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Thema: Sachverständiger
  • Handelt es sich um ein Unfall- oder Kfz-Gutachten in einem Haftpflichtfall, bei dem du der Geschädigte bist, lautet die Antwort grundsätzlich: nein. Voraussetzung dafür, dass die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten übernimmt, ist, dass du an dem Schadenereignis keinerlei Teilschuld oder Mithaftung trägst. In diesem Fall ist die Erstellung des Gutachtens für dich kostenfrei und du musst die Kosten nicht vorstrecken.
    Bei einem Haftpflichtschaden unterschreibst du eine Abtretungsvereinbarung oder Sicherungsabtretung mit dem Gutachter. Die Gebührenrechnung des Kfz-Sachverständigen wird dann zusammen mit dem Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung zur Regulierung und Erstattung geschickt. Die Rechnung wird von der Versicherung direkt an den Gutachter beglichen, ohne dass du etwas tun musst.

    Im Fall einer anderen gutachterlichen Leistung, zum Beispiel wenn Sie Unfallverursacher waren (Kaskogutachten) oder es sich um ein Wert-, Beweissicherungs- oder Oldtimergutachten handelt, muss der Auftraggeber die Kosten des Gutachtens direkt erbringen. Der Sachverständiger stellt hierfür eine gesonderte Rechnung aus.

  • Die Aufgabe eines Gutachters ist es, den Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung eines Schadens genau und basierend auf seiner Erfahrung einzuschätzen. Dabei erstellt der Sachverständige für dich einen Kostenvoranschlag mit allen nötigen Arbeiten, benötigten Teilen und voraussichtlichen Kosten. Du solltest dem Kostenvoranschlag des Gutachters den Vorzug geben gegenüber dem einer Werkstatt: Er ist sach- und fachgerecht und zeigt den Schaden umfassend mit Bildern. Kostenvoranschläge sind nicht das Hauptgeschäft einer Werkstatt. Ein Sachverständiger jedoch ist darauf spezialisiert, Kostenvoranschläge zu machen und Schäden zu berechnen.

    Nachdem ein Sachverständiger einen Kostenvoranschlag für dich erstellt hat, kann jederzeit ein detailliertes Gutachten über den Schaden nachgeliefert werden. Zudem kann der Gutachter dir seine Empfehlung geben, ob eventuell ein Kfz-Gutachten für dich und deinen Schadenersatz sinnvoller ist. Das wäre der Fall, wenn durch den Schaden an deinem Fahrzeug beispielsweise eine Wertminderung entstanden ist. Ein weiterer Vorteil bei einem Gutachter: Versicherungen akzeptieren die Kostenvoranschläge von Gutachtern in der Regel reibungsloser.

  • Bist du der Unfallgeschädigte und nicht schuld an dem Unfall, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Kfz-Gutachten übernehmen. Das gilt allerdings nur, wenn der Schaden die Grenze zum Bagatellschaden (ca. 750 bis 1.000 Euro) nicht überschreitet. Bei einem Bagatellschaden solltest du besser nur einen Kostenvoranschlag und kein Gutachten erstellen lassen, da dieser günstiger ist. Die Gebühren für diesen Kostenvoranschlag muss dann der Unfallverursacher oder dessen Versicherung zahlen. Um die vollen Kosten erstattet zu bekommen, darfst du keine Teilschuld am Unfall haben. Hast du eine Teilschuld, musst du die Kosten für den Sachverständigen anteilig zur festgestellten Haftungsquote zahlen

    Zum Beispiel: Wenn festgestellt wurde, dass dein Unfallgegner nur zu 70 % schuld ist, bedeutet das, dass du zu 30 % mithaftest. Die gegnerische Versicherung zahlt dann nur 70 % der Kosten für das Kfz-Gutachten. Die restlichen 30 % musst du aufgrund der Haftungsquote selbst übernehmen.

    Wenn du der Unfallverursacher bist, musst du in der Regel die Kosten für den freien Sachverständigen selbst tragen. Es kann sich aber lohnen, wenn dadurch später zum Beispiel deine Unschuld bewiesen wird, eine höhere Schadenssumme festgestellt wird oder ein Betrugsfall aufgedeckt werden kann. Bei allen anderen Arten von Gutachten, außer Schadengutachten im Haftpflichtfall, musst du in der Regel die Kosten des freien Sachverständigen tragen.

  • Bist du der Geschädigte im Fall eines Haftpflichtschadens, hast du immer das Recht auf einen freien Sachverständigen deiner Wahl, den du zur Beweissicherung und Schadenbegutachtung beauftragen kannst. Selbst bei einer möglichen Teilschuld musst du nicht den Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ich rate dir, immer einen freien Kfz-Gutachter deiner Wahl für die Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.

    Anders sieht es natürlich aus, wenn du der Unfallverursacher bist. In dem Fall kann deine Versicherung von dir verlangen, einen Versicherungsgutachter zu akzeptieren. Das ist meistens bei Kasko- und Vollkaskoschäden der Fall. Oft ist dies im Teilkasko- oder Vollkasko-Vertrag mit dir so festgelegt. Klär bei einem Kaskoschaden vorab mit deiner Versicherung, ob du einen freien Gutachter für die Aufnahme des Schadens beauftragen darfst.

  • Anders als ein von der Versicherung bestimmter Sachverständiger kann ein freier und neutraler Kfz-Sachverständiger vollkommen unabhängig arbeiten, da er nur seinem Gewissen unterworfen ist. Ein von einer Versicherung bestellter Kfz-Gutachter vertritt hingegen trotz des Objektivitätsgebots in erster Linie die Interessen des Versicherers.

    Im Klartext heißt das, dass ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger einen Schaden eventuell bagatellisiert oder ein „billigeres“ Verfahren für die Reparatur ansetzt. Dadurch wird die Schadenssumme zugunsten der Versicherung ausgelegt. Hiervor schützt dich ein Schadengutachten eines freien Kfz-Sachverständigen, der im Schadenfall Deine Interessen vertritt.

    Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass in vielen Fällen die Schäden von versicherungseigenen Kfz-Gutachtern wesentlich geringer kalkuliert werden als von unabhängigen Gutachtern. Meist liegen die ermittelten Schadenssummen bei versicherungseigenen Kfz-Gutachtern um bis zu 30 % unter den Summen eines freien und unabhängigen Gutachters.

FAQ / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Thema: Gutachten
  • Ein sach- und fachgerecht erstelltes Kfz-Gutachten besteht im Wesentlichen immer aus den folgenden Teilen: einer Zusammenfassung (sogenannte Nationale) auf der ersten Seite, die über die Fahrzeugdaten aufklärt. Dem dokumentierten Umfang des Schadens, Beitexten zur Wertminderung, Restwertermittlung, Reparaturzeit u.a.. Dann folgen die beweiskräftigen Fotos und schließlich die Kalkulation des Schadens.

  • Nein. Tatsächlich ist es in Deutschland gesetzlich geregelt, dass du als Geschädigter deinen Schaden nur anhand von Belegen nachweisen musst. Eine Besichtigung des Schadens durch Dritte musst du nicht zulassen. Du kannst eine solche Besichtigung ohne weitere Gründe ablehnen. Nur wenn ein Richter aufgrund berechtigter Zweifel an der von dir angegebenen Schadenssumme einen Beschluss fällt, kann in einem Prozess ein Gegengutachten oder eine Nachbesichtigung angeordnet werden. Dieser Entscheidung musst du dich dann fügen.

    Wenn du bereits ein eigenes Kfz-Gutachten von einem freien Kfz-Sachverständigen hast, ist das oft ausreichend, um Schadenersatz zu fordern. Sollte die gegnerische Versicherung Zweifel an der Richtigkeit deines Gutachtens haben und deswegen eine Nachbesichtigung verlangen, muss sie genau erklären, warum das notwendig ist. Ohne einen überzeugenden Grund kannst du diese Nachbesichtigung ablehnen.

  • In diesen Fällen verweigert die Versicherung meist eine Auszahlung der Schadenssumme. Können Sie jedoch begründen, weshalb eine Nachbesichtigung nicht sinnvoll ist, ist die Versicherung verpflichtet, den Schadenersatz zu leisten. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich im ersten Schritt, der Besichtigung nicht zuzustimmen und eine Begründung der Versicherung einzufordern.

    Ein Großteil der Versicherer wird daraufhin den Schadenersatz leisten. Wenn die Versicherung jedoch eine nachvollziehbare Begründung vorlegt, empfehlen wir, der geforderten Besichtigung zuzustimmen.

  • Grundsätzlich empfehle ich dir, bei einer Nachbesichtigung deinen eigenen Kfz-Gutachter dabei zu haben. Er kann dich besser gegenüber dem Sachverständigen der Versicherung vertreten und sein Gutachten stichhaltig verteidigen. Außerdem solltest du darauf achten, dass du dein Fahrzeug bis zur Nachbesichtigung nicht veränderst und keine (Teil-)Reparaturen durchführen lässt.

  • Nein, der Unfallgegner darf keine Gutachten an deinem Fahrzeug erstellen lassen. Bei einem Haftpflichtschaden darfst du deinen eigenen Kfz- Gutachter auswählen. Das Recht, eine Begutachtung des Schadens oder des Fahrzeugs zu beauftragen, steht allein dir als Inhaber des Fahrzeugs zu. Anders sieht es aus, wenn gerichtlich ein zweiter Kfz-Gutachter bestimmt wird, um das ursprüngliche Gutachten zu überprüfen.

    In diesem Fall musst du den "fremden" Gutachter zulassen. Wenn es sich um einen Kaskoschaden handelt, hat nur deine eigene Versicherung das Recht zur Besichtigung. Hier solltest du im Vorfeld klären, ob ein von dir bestelltes Gutachten akzeptiert wird.

  • Ja, die Anerkennung deines Gutachtens ist vor Gericht möglich.

    Einer der Hauptgründe für ein Kfz-Gutachten ist, dass du einen bestimmten Wert, zum Beispiel einer Arbeit, einer Reparatur oder eines Objekts (hier: Fahrzeug), objektiv beurteilen, festhalten und belegen kannst. Diese Bewertung dient dann in einem Prozess als Grundlage für alle Ansprüche, die du als Fahrzeughalter gegenüber einem Dritten, also der gegnerischen Versicherung, geltend machen möchtest.

    Eine Ausnahme gibt es jedoch beim Kurzgutachten. Dieses hat vor Gericht in der Regel keine Beweisfunktion, da es – wie der Name schon sagt – nicht umfassend genug ist. Das herkömmliche Schadengutachten ist also ein sogenanntes Privat- oder auch Parteiengutachten, mit dem du Ansprüche aus einem Schadenereignis geltend machst. Streitigkeiten zwischen zwei Parteien enden oft vor Gericht.

  • Bei einem Unfall- oder Schadengutachten solltest du möglichst den Unfallbericht bereithalten. Auch den Namen und die Anschrift der gegnerischen Versicherung sowie das Kennzeichen des Unfallgegners sollten bereitliegen.

    Außerdem wird der Fahrzeugschein zum Datenabgleich mit dem entsprechenden Fahrzeug benötigt, sowie ein lückenlos gepflegtes Serviceheft, falls du eines hast. Zusätzlich solltest du darauf hinweisen, wenn bei dem Fahrzeug Alt- und Vorschäden vorhanden sind und ob es Unfälle oder Reparaturen gab.

    • Fahrzeugschein Ihres PKWs

    • Unfallbericht inklusive Unfallskizze

    • Kennzeichen des Unfallgegners

    • Datum des Schadenereignisses

    • Name und Anschrift der gegnerischen Versicherung

    • Informationen zu Vor- und Altschäden

    • Serviceheft und Wartungsberichte

    • Nachweis evtl. erst kürzlich durchgeführter Reparaturen

    • Rechnungen und Nachweise über durchgeführte Umbauten oder Nachrüstungen

    • ggf. Kontakt Ihres Rechtsanwalts

  • Heutzutage werden alle mit einer Versicherung abgerechneten Unfallschäden im sogenannten Hinweis- und Informationssystem HIS gespeichert. Damit können alle Versicherungen auf vorherige Unfallschäden deines Fahrzeugs zugreifen. Daher ist es für die regulierende Versicherung ein Leichtes, dir bei Nichtangabe abgerechneter Schäden nachzuweisen, dass du deiner Offenbarungspflicht nicht nachgekommen bist.

    Gelingt es der gegnerischen Versicherung, das zu beweisen, darf sie deinen gesamten Schadenfall ablehnen. Die Praxis zeigt, dass die Versicherungen vermehrt diesen Weg nutzen, um Schäden nicht vollständig zu erstatten. Die deutschen Gerichte stehen hierbei auf der Seite der Versicherungswirtschaft und bestätigen, dass sie bei fehlender Angabe von dir über bekannte Vor- und Altschäden keinen Schadenersatz leisten müssen.

  • Das hängt immer vom Umfang des jeweiligen Gutachtens ab. In der Regel dauert es aber von der Schadenaufnahme durch den Kfz- Sachverständigen bis zum fertigen Gutachten in deinem Briefkasten kaum mehr als zwei bis vier Arbeitstage. Der Prozess teilt sich in die Aufnahme des Schadens an deinem Fahrzeug und die Kalkulation im Sachverständigenbüro.

    Normalerweise sollte das Fahrzeug nach deiner Beauftragung eines Kfz-Gutachters innerhalb von ein bis zwei Tagen begutachtet werden. Danach beginnt der Sachverständige in seinem Büro den entstandenen Schaden zu kalkulieren, die Schadenbilder zu bearbeiten und den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Er wird auch die gutachterlichen Texte verfassen und gegebenenfalls ein Restwertgebot einholen. Nachdem all diese Schritte abgeschlossen sind, ist das Kfz-Gutachten in der Regel fertig, um an dich versendet zu werden.

    Insgesamt dauert eine Kfz-Gutachtenerstellung bei einem herkömmlichen Schaden von der Begutachtung bis zur Fertigstellung etwa fünf Stunden, sofern kein Restwert eingeholt werden muss. Soll dieser jedoch ermittelt werden ist, wird die Erstellung voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern. Die angegebenen Zeiten sind Durchschnittswerte und können in der Praxis abweichen. Bei Sonderfahrzeugen wie zum Beispiel Wohnwägen, Anhängern und seltenen Autos kann das Gutachten auch schon mal mehrere Tage benötigen, da hier alle Ersatzteilpreise sowie Zeiten für die Instandsetzung eingeholt werden müssen.

  • Ein Kfz-Gutachten ist sinnvoll, sobald du den Zustand deines Fahrzeugs (zum Beweis) sichern möchtest. Nach einem Unfall kann das besonders wichtig sein, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt. Ein Gutachter beziffert für dich die Höhe des Schadens, um ihn mit der Versicherung zu regulieren. Dabei ist die genaue Dokumentation des Schadens essenziell. Dabei wird die Summe ermittelt, die nötig ist, um den Schaden sach- und fachgerecht zu beheben.

    Ein Gutachten ist besonders zu empfehlen, wenn du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurdest und dein Auto dabei beschädigt wurde. Bei einem Haftpflichtfall könnte auch eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung erstattet werden müssen. Nur ein Sachverständiger kann diese ausweisen.

    Das Schadengutachten ist ein wichtiger Beleg für mögliche spätere Gerichtsprozesse, die auf dich zukommen könnten. Denn auch wenn klar ist, wer am Unfall schuld war, können sich die Darstellungen noch verdrehen. Mit einem Gutachten bist du auf so einen Fall gut vorbereitet.

    Ein Kfz-Gutachten ist unerlässlich bei einem Totalschaden. Wenn dein Fahrzeug so schwer beschädigt ist, dass eine Reparatur nicht mehr möglich oder nicht wirtschaftlich sinnvoll ist, brauchst du ein Unfallgutachten. Mit diesem Gutachten bestimmt der Sachverständige den Wiederbeschaffungs- und Restwert deines Fahrzeugs. Beide Werte brauchst du für deine Schadenersatzforderung gegenüber der Versicherung.

100% KUNDENZUFRIEDENHEIT

Kundenbewertungen

Ein Gutachter der sein Fach kennt. Kompetente Beratung und schnelle Erstellung des Gutachtens. Sehr empfehlenswert. Werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. Vielen Dank

Emir Sulejmani

Google Bewertung

Sehr zuverlässig, schnell und sehr freundlich. Macht seine Arbeit sehr gut! Kann ich nur weiter empfehlen

Daniel Bonaker

Google Bewertung

Wir hatten eine sehr gute Beratung. Der Gutachter ist fachlich begabt und geht auf die Sorgen der Betroffenen ein. Wir konnten bei sonstigen Fragen auch telefonisch mit ihm Rücksprache halten. Das war sehr von Vorteil.
Auch das Gutachten haben wir sehr rasch erhalten.
Der Gutachter ist auf alle Fälle eine gute Entscheidung.

Yasemin Özdemir

Google Bewertung

Auto Fahrzeug Schaden KFZ Gutachten

Unfall gehabt?

Wir helfen weiter!

Als unabhängiges und freies Sachverständigenbüro für Kfz-Schäden und Kfz-Bewertungen sind wir der richtige Ansprechpartner für Schäden an allen Fahrzeugen.

EINFACH UND SCHNELL

Ablauf am Beispiel Haftschaden

1. Unverschuldeter Unfallschaden

Du hattest einen unverschuldeten Unfall und dein Fahrzeug wurde dadurch beschädigt.

2. Kontaktaufnahme

Du meldest dich bei uns und wir vereinbaren möglichst zeitnah einen Termin.

3. KFZ-Begutachtung

Wenn die Umstände es zulassen, begutachten wir dein Fahrzeug direkt bei dir vor Ort. Falls der Schaden komplexer sein sollte, begutachten wir dein Fahrzeug in einer unserer Partner-Werkstätten um etwaige verdeckte Schäden zu ermitteln.

4. Benötigte Unterlagen

Was du dabei haben solltest: Deinen Fahrzeugschein, Scheckheft, Nachweise über Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug usw., Informationen über beteiligte Personen zum Unfall, ggfs. Bilder vom Unfallort. Für nähere Details lies dir gerne unsere Checkliste durch.

5. Dokumentation

Wir dokumentieren den genauen Ist-Zustand deines Fahrzeugs nach dem Unfall und nehmen alle relevanten Informationen auf die, für die Abwicklung deines Schadens von Nöten sind

6. Gutachtenerstellung

Wir erstellen das Gutachten zu deinem Unfallfahrzeug und leiten es an dich und je nach Absprache an unseren Partneranwalt weiter, der sich um die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung kümmern kann.

7. Abrechnung

Du entscheidest, ob du konkret abrechnen möchtest, d.h. du lässt dein Fahrzeug sach- und fachgerecht in einer Werkstatt gegen Rechnung vollständig reparieren. Die Reparaturrechnung stellt dann die konkrete Schadenposition dar. Du hast ebenso die Möglichkeit fiktiv abzurechnen, d.h. du erhältst die Kosten für den entstandenen Schaden auf Gutachten-Basis (Netto-Betrag) von der gegnerischen Kfz-Versicherung – ohne Verpflichtung, den Schaden an deinem Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen. Keine Sorge, wir stehen dir beratend zur Seite und informieren dich gerne individuell über deine Optionen.

8. Schadenersatz

Nach erfolgreicher Regulierung erhältst du deinen Schadenersatz.

Kostenlose Beratung Dein KFZ-Gutachter
Kontaktiere uns für eine kostenlose Beratung oder einer kostenlosen Besichtigung Deines Fahrzeuges.
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